Personen, die unter das “Visa Waiver Program” fallen, jedoch länger als in den für Visumsfreie Einreise begrenzten Zeitraum von 90 Tagen sich in den USA aufhalten, und Personen, die nicht unter das “Visa Waiver Program” fallen und kürzer als 90 Tage sich in den USA aufhalten möchten, müssen ein Besuchervisum beantragen.
Hierbei unterschieden werden Personen, die sich aus geschäftlichen Zwecken (B1) oder aus privaten Zwecken (B2) vorübergehend in den USA aufhalten möchten.
Vorraussetzung für die Erteilung eines Besuchervisums ist, dass der Antragsteller nachweist, dass die Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Die Absicht, in die USA einzuwandern ist ausdrücklich zu wiederlegen.
Folgendes muss daher glaubhaft nachgewiesen werden:
Wenn Sie ein Besuchervisum beantragen möchten, dann müssen Sie Online auf der Homepage der US-Botschaft ein Formular ausfüllen. Sie müssen diverse Unterlagen einreichen, sowie telefonisch einen Interviewtermin in der US-Botschaft machen (abhängig von Ihrem Wohnort in Deutschland ist das die Botschaft in Berlin, in Frankfurt oder in München). Des weiteren müssen Sie die Gebühr für die Visaerstellung im voraus entrichten (diese wird auch bei nicht Erteilung eines Visums nicht zurück erstattet).
Nach Ihrem Interviewtermin werden Ihre Unterlagen geprüft und Ihre Reisepass wird einbehalten. Sie bekommen diesen dann nach Visumserteilung (oder Visumsablehnung) per Post zugeschickt.
Detailierte Informationen zum Beantragungsverfahren, sowie Links zu den Onlineformularen und Telefonnummern zur Vereinbarung eines Interviewtermines entnehmen Sie bitte den Seiten der US-Botschaft.
Ablauf der Einreise mit einem Besuchervisum
Das Einreiseverfahren mit einem Besuchervisum läuft im Prinzip genauso ab, wie das Einreiseverfahren bei der Visafreien Einreise.
Der Unterschied liegt darin, dass Sie im Flugzeug ein weißes Einreiseformular “non-immigrant visa” ausfüllen müssen anstelle des ESTA Antrages auszufüllen.
Hinweis:
Die bei Go*Florida aufgeführten Artikel dienen lediglich zur Information und sind unverbindlich. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Weiterführende Informationen (auch zum Ablauf der Visabeantragung) können Sie der Seite der “Diplomatischen Vertretung der USA” entnehmen.
